Verkaufs- und Lieferbedingungen
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen schaffen klare Rahmenbedingungen für eine transparente und zuverlässige Zusammenarbeit. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Lieferung, Zahlung und Vertragsbedingungen auf einen Blick. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Klare Rahmenbedingungen
Transparent, fair und zuverlässig
- Alle Angebote sind freibleibend. Die gesamten Preise verstehen sich, sofern nichts anders vereinbart ist, ab Werk Lüneburg OT Rettmer
- Lieferung:
Die Lieferung erfolgt nach den der Bestellung zugrunde gelegten Mustern.
Geringfügige Abweichung in Farbe, Struktur und Körnung berechtigen den Auftraggeber nicht, Preisminderungen zu verlangen.
Durch verschiedene Fertigungsmethoden ist ein farblicher Unterschied zwischen Stufen und Podestplatten unvermeidbar.
Vereinbarte Lieferzeiten werden tunlichst eingehalten. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen oder Arbeitskräften, Betriebsstörungen, Sperrung der Verkehrs- und Transportmittel berechtigen das Betonsteinwerk, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Entschädigung des Auftraggebers hierfür besteht nicht. - Die Lieferung erfolgt zu den umstehenden Preisen, falls bis zur Auslieferung Änderungen der Materialpreise und Tariflöhne nicht eintreten. Bei solchen Änderungen erfolgt Berechnung zum gültigen Tagespreis.
- Angebote mit dem Vermerk ‚Frei Baustelle‘ verstehen sich grundsätzlich frei LKW mit abladen. Die Entladestelle muss auf befestigten Wegen zu erreichen sein. Das Entladen der Fahrzeuge muss unverzüglich möglich sein.
Verzögerungen beim Entladen und Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist das Betonsteinwerk berechtigt, Ersatz des ihm enstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. - Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort nach Empfang der Ware auf dem Lieferschein schriftlich vermerkt werden. Bei geschliffenen Werkstücken können gelegentlich feine Risse auftreten; diese sind materialbedingt und berechtigen nicht zur Minderung des Kaufpreises bzw. Ersatzleistung.
Berechtigte Mängel verpflichten das Betonsteinwerk nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Kaufpreisminderung. Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Rücksendungen werden nur in einwandfreiem Zustand nach vorheriger Vereinbarung angenommen und abzüglich 10 Prozent der Rechnungssumme gutgeschrieben. - Zahlungsbedingungen:
14 Tage nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist fallen, ohne dass es einer besonderen Inverzugsversetzung bedarf, vom Verfallstage ab Verzugszinsen gesetzlicher Höhe gem. den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches an. - Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung Eigentum des Betonsteinwerkes. Erfolgt die Weiterverarbeitung durch Einbau in das Objekt eines Dritten, so gilt die daraus entehende Forderung des Käufers gegenüber dem Dritten von vornherein in dem Umfange an uns abgetreten, als unsererseits noch Forderungen an den Käufer bestehen. - Erfüllungsort ist Lüneburg OT Rettmer. Gerichtsstand ist Lüneburg. Andere Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Betonsteinwerk Rettmer, Betonsteinmeister Thomas Schröder
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